Storno- und Haftungsbedingungen

Präambel

Diese Storno- und Haftungsbedingungen finden auf sämtliche von Artenglück angebotenen Leistungen (u.a. Naturschutzprojekte, (Team-)Events, Monitoring, Vorträge/Workshops) Anwendung.​

Storno- und Haftungsbedingungen 

Eine Stornierung der beauftragten Leistungen und Projekte ist bis zu 90 Tage vor dem vereinbarten Umsetzungstermin kostenfrei möglich.

Bei einer Stornierung zwischen 89 und 30 Tagen vor dem Umsetzungstermin werden 60 % der vereinbarten Auftragssumme berechnet. Sollten die bereits getätigten Vorbereitungsmaßnahmen und Materialeinkäufe diesen Betrag übersteigen, werden die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

Bei einer Stornierung weniger als 30 Tage vor dem Umsetzungstermin oder bei Nichtdurchführung aus Gründen, die nicht von Artenglück zu vertreten sind, wird die volle Auftragssumme fällig.

Stornierungen bedürfen der Schriftform. Maßgeblich für die Fristwahrung ist das Eingangsdatum der Stornierung bei Artenglück.

Witterung und höhere Gewalt: Outdoor-Projekte/ Leistungen finden grundsätzlich statt. Sollten jedoch extreme Wetterbedingungen (z. B. Sturm, Gewitter, Hagel) angekündigt oder absehbar sein, behält sich Artenglück vor, den geplanten Termin aus Sicherheitsgründen zu verschieben. In diesem Fall wird gemeinsam mit dem Auftraggeber ein Ersatztermin gesucht, sofern organisatorisch möglich.

Eine kostenfreie Stornierung ist in diesem Fall nicht möglich, die Buchung bleibt verbindlich.

Artenglück kann für witterungsbedingte Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Leistungen und Projekte keine Haftung übernehmen.

Die Artenglück GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Für Sachschäden oder Folgeschäden (z.B. Witterungseinflüsse, Vandalismus, landwirtschaftliche und behördliche Eingriffe und Vorgaben Dritter) übernimmt Artenglück keine Haftung, sofern diese außerhalb des Einfluss- oder Verantwortungsbereichs von Artenglück liegen.

Projekte auf Flächen des Auftraggebers (z. B. Firmengelände)

Sofern das Projekt auf einer Fläche umgesetzt wird, die sich im Eigentum oder in der rechtlichen Verfügungsgewalt des Auftraggebers befindet, ist der Auftraggeber verantwortlich für:

  • die rechtmäßige Nutzung der Fläche,
  • die Zugänglichkeit der Fläche,
  • die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten,
  • die Einholung erforderlicher Genehmigungen sowie
  • die Einhaltung behördlicher Auflagen.

Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Projekte auf externen Flächen (z. B. landwirtschaftliche, kommunale oder private Drittflächen)

Wird das Projekt auf einer Fläche umgesetzt, die nicht im Eigentum oder in der rechtlichen Verfügungsgewalt des Auftraggebers steht, gilt:

  • Die Verantwortung für Verkehrssicherungspflichten, behördliche Auflagen und Genehmigungen liegt bei dem jeweiligen Flächeneigentümer, Bewirtschafter oder Kooperationspartner.
  • Artenglück übernimmt – sofern vereinbart – die projektbezogene Koordination mit Flächeneigentümern, Behörden und Partnern.
  • Artenglück haftet nicht für Verzögerungen, Einschränkungen oder Änderungen, die aus Entscheidungen oder Vorgaben Dritter resultieren.
  • Der Auftraggeber haftet nicht für Pflichten oder Risiken, auf die er keinen tatsächlichen oder rechtlichen Einfluss hat.

Die Artenglück GmbH tritt bei externen Flächen nicht als Eigentümerin oder Betreiberin, sondern als Projektkoordinatorin und Umsetzerin auf.

Besondere Bestimmungen für Teamevents

Artenglück haftet nicht für Unfälle, Verletzungen oder Schäden, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Artenglück beruhen.

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr am Teamevent teil und sind selbst für ihre persönliche Sicherheit und ihr Handeln innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsortes verantwortlich.

Artenglück haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung persönlichen Eigentums der Teilnehmer während des Teamevents. 

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Sicherheitsanweisungen und -regelungen, die von Artenglück oder dem Veranstaltungsort vorgegeben werden, zu befolgen.

Artenglück haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich entgangener Gewinn oder Drittschäden, die den Teilnehmern durch eine Annullierung, Verschiebung oder wegen eines Abbruch des Events entstehen.

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